Einspruch zur Landtagswahl 2018

Bei der Landtagswahl 2018 kam es zu Unregelmäßigkeiten in 48 Wahllokalen, vornehmlich zu Lasten der FREIE WÄHLER. In vielen Fällen wurden die Zweitstimmen der FREIE WÄHLER versehentlich bei den PIRATEN eingetragen, es wurden aber auch andere Fehler gemacht. Mit einem statistischen Verfahren konnte ich die betroffenen Wahllokale aufspüren und nachweisen, dass die FREIE WÄHLER insgesamt ca. 1000 Stimmen zu wenig bekommen haben. Eine Überprüfung des Verfahrens ergab eine Trefferquote von 96%.

Um den Fehler korrigieren zu lassen, habe ich Einspruch gegen die Landtagswahl erhoben. Die objektive Richtigkeit konnte das Wahlprüfungsgericht zum Teil bestätigen und korrigieren, zum Teil wurde aber nicht oder nur unzureichend geprüft. Eins lesenswerte Zusammenfassung des Verfahrens mit den wichtigsten Argumenten beider Seiten befindet sich auf 7 Seiten in meiner Antwort auf das Schreiben der Staatskanzlei.

Um eine Überprüfung und Korrektur der Fehler zu erreichen, habe ich in der 2. Instanz Wahlprüfungsbeschwerde beim hessischen Staatsgerichtshof eingereicht. Diese wurde jedoch nach einem langen Verfahren ohne Angabe von Gründen abgelehnt.

Die staatlichen Stellen informieren über die Einsprüche leider nur unzureichend. Weder Dokumente noch Ergebnisse irgendwelcher Untersuchungen bezüglich der Einsprüche wurden bislang veröffentlicht, obwohl die Öffentlichkeit ein Interesse daran hat zu erfahren, welche Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind. Im folgenden möchte ich daher das Verfahren dokumentieren.

Fazit

Lohnt sich ein solcher Einspruch?

11.11.2020 (+745 Tage)

Das Gericht lehnt die Klage ohne Angabe von Gründen ab. Das ist zulässig, wenn sich alle Richter einig darüber sind.

06.09.2020 (+679 Tage)

Ich teile die Bedenken des Gerichts nicht und führe aus, warum die Forderung des Staatsgerichtshof unvereinbar mit der Demokratie ist.

24.08.2020 (+666 Tage)

Das Gericht hat Bedenken über die Zulässigkeit der Wahlprüfungsbeschwerde und fordert eine Mehrheitsänderung.

12.08.2020 (+654 Tage)

Ich beantworte die vorherigen Schreiben und führe aus, warum eine ernsthafte Überprüfung einer Wahl möglich sein muss.

25.06.2020 (+606 Tage)

Der Landeswahlleiter nimmt Stellung zu meiner Wahlprüfungsbeschwerde indem er im wesentlichen die Stellungnahme der Staatskanzlei wiederholt.

21.06.2020 (+602 Tage)

Die Landesanwältin nimmt formal Stellung zu meiner Wahlprüfungsbeschwerde ohne sich inhaltlich damit zu beschäftigen.

06.06.2020 (+587 Tage)

Die Hessische Staatskanzlei nimmt Stellung zu meiner Wahlprüfungsbeschwerde, hält die Argumente jedoch für zu allgemein.

13.01.2020 (+442 Tage)

Ich reiche Wahlprüfungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof ein.
-> Artikel der Frankfurter Neue Presse

19.12.2019 (+417 Tage)

Das Wahlprüfungsgericht kommt zu der Ansicht, dass meine Rügen zum teil berechtigt sind, lehnt meinen Einspruch aber als irrelevant für das Wahlergebnis ab.

02.04.2019 (+115 Tage)

Der Landeswahlleiter wird von mir aufgefordert für die Verwahrung der Wahlunterlagen zu sorgen. Ansonsten dürften diese 6 Monate nach der Wahl vernichtet werden.

20.12.2018 (+53 Tage)

Ich reiche Einspruch gegen die Landtagswahl beim Wahlprüfungsgericht ein.

16.11.2018 (+19 Tage)

Das Endgültige Ergebnis der Landtagswahl erscheint. Einige Fehler wurden behoben, 23 Wahllokale bleiben unplausibel und wurden nicht überprüft.

06.11.2018 (+9 Tage)

Ich informiere die Wahlkreisleiter über die Unregelmäßigkeiten in ihrem jeweiligen Wahlkreis und bitte um Überprüfung.
-> E-Mail an die Kreiswahlleiter

31.10.2018 (+3 Tage)

Erste Unregelmäßigkeiten sind aufgefallen. Es fehlen Stimmen in einem Wahlbezirk. Ich suche nach weiteren Wahlbezirken mit Auffälligkeiten.

28.10.2018 (Tag der Wahl)

Die Landtagswahl in Hessen wird durchgeführt.